EMS Studio zertifizieren lassen

QualiCert

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QUALICERT ZERTIFIZIERUNG

QualiCert Zertifizierung für dein EMS Studio

Du hast ein EMS Studio und möchtest Dich oder dein Studio von QualiCert prüfen und zertifizieren lassen? Mitglieder des EMS Business Verbandes profitieren von Vorzugskonditionen bei QualiCert.

PRÜFUNG & ZERTIFIZIERUNG

Prüfung & Zertifizierung

QualiCert Zertifizierung

Was erwartet Dich?

QualiCert bietet Neutralität und Unabhängigkeit

Zertifizierungen nach der Norm EMS[Safe] werden durch QualiCert durchgeführt. EMS[Safe] selbst führt keine Zertifizierungen durch; denn EMS[Safe] ist eine Norm und ein Label, aber keine Zertifizierungsinstitution. QualiCert hingegen erfüllt die Anforderungen an eine neutrale und unabhängige „Dritte Partei“. Diese Anforderungen sind in der Norm SN EN ISO 17065:2012 festgehalten.

Kompetenz als Prüfungsinstitution

QualiCert ist seit fast 25 Jahren als Zertifizierungsinstitution in der Fitnessbranche tätig und ist damit bezüglich der Überprüfung und Zertifizierung von Fitness- und Trainingscentern weit über die Schweiz und Europa hinaus Marktführer.

Nachweis eines validen und objektiven Verfahrens

Die QualiCert-Prüfverfahren haben sich in über 30‘000 Überprüfungen vor Ort bewährt. Die Verfahren sind absolut objektiv und zur Senkung der Fehlerwahrscheinlichkeit auch digitalisiert.

Absolute Neutralität und Unabhängigkeit

QualiCert ist zu 100% im Besitze von Paul Eigenmann, dem Initiator, langjährigen Geschäftsführer und heutigen Verantwortlichen für Zertifizierung und Normung bei QualiCert.

Keine wirtschaftliche Tätigkeit in der Branche, in welcher zertifiziert wird

Die QualiCert AG ist in der Fitness- und Trainingscenterbranche ausser mit den Zertifizierungen in keiner Weise wirtschaftlich tätig.

Vorzugskonditionen für Aktiv- & Premium-Mitglieder des EMS Business Verbandes

Du als Aktiv- oder Premium-Mitglied profitierst von attraktiven Rabatten bis zu 20% für die Zertifizierungsgebüren.

FRAGEN & ANTWORTEN

Häufige Fragen zur QualiCert Zertifizierung

Q&A's

Nachfolgend beantworten wir die häufigsten Fragen, die in Zusammenhang mit einer QualiCert Zertifizierung gestellt werden.

Normen sind in einem gewissen Sinne Gesetze und deshalb für den Laien genau wie Gesetze nicht immer leicht lesbar. Deshalb sind in der Folge, die Anforderungen der Norm EMS[Safe] leserfreundlich formuliert und zusammengefasst.

Sie können sich über jene Anforderungen der Norm EMS[Safe], die Sie besonders interessieren, ein genaueres Bild machen, indem Sie auf die für Sie interessanten Kriterienbereiche klicken! 

1. Kundenvertrag, Vertragswesen und offizielle Dokumente

Die Anforderungen von EMS[Safe] sind sehr liberal und folgen dem Normungsprinzip, dass in einer Norm keine Anforderungen festgelegt werden sollen, wenn bereits entsprechende gesetzliche Bestimmungen vorliegen.

Das heisst, dass das Center

  • seine Rechtsform mit einem Handelsregisterauszug nachweisen muss;
  • über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen muss und diese Tatsache durch je eine Kopie der Police sowie des Zahlungsnachweise der Prämie für die aktuell gültige Laufzeit der Police belegen muss;
  • dem Kunden die Möglichkeit geben muss, sich vor Vertragsunterzeichnung umfassend und im Detail (Vertragsstudium / Vertragsunterbrechung etc.) über das Centerangebot zu informieren.

 

Es muss auch eine schriftliche transparente Kommunikationsform der Preise der angebotenen Dienstleistungen und Produkte vorhanden sein.

Vor Abschluss des Vertrags muss der Interessent/Kunde in rechtlich verpflichtender, d.h. schriftlicher Form über die Art der Regelung, die bei Vertragsunterbrechungen (Time-Stopp) gelten, informiert werden.

Zusätzlich zu den in diesem Teil der Norm festgehaltenen Anforderungen/Kriterien muss ein EMS-Anbieter auch sicherstellen, dass die Dienstleistung «EMS-Training» auch aus rechtlicher Sicht einwandfrei erbracht wird – dies insbesondere hinsichtlich der Berufsausübung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder von Personen, die in einem anderen Rechtsverhältnis mit dem EMS-Anbieter stehen.

2. Notfallmanagement

Notfallverantwortlicher
Ein/eine Mitarbeiter/in muss ausdrücklich als die verantwortliche Person für die Organisation und Planung der im Notfall zu treffenden Massnahmen und der dazu nötigen organisatorischen und infrastrukturellen Vorbereitungen und Voraussetzungen während der betreuten Öffnungszeiten bestimmt und QualiCert schriftlich gemeldet werden.

Diese/dieser Notfallverantwortliche/r muss im Center für Notfallangelegenheiten über Weisungsbefugnis verfügen und allen andern Mitarbeiter/innen bekannt sein.

Notfallkompetenz
Während der Trainingszeiten des EMS-Anbieters muss immer mindestens ein/eine Mitarbeiter/in mit gültiger BLS-AED-Ausbildung physisch im Center präsent sein.

Eine BLS-AED-Ausbildung ist dann gültig, wenn sie einerseits gemäss Ausstellungsdatum nicht mehr als zwei Jahre alt ist und andererseits von einer Ausbildungsinstitution ausgestellt wurde, welche SRC-zertifiziert ist oder über eine vergleichbare Autorisierung verfügt.

Der EMS-Anbieter ist verpflichtet, ein Verzeichnis/Dossier mit den Originalen bzw. Kopien der (gültigen) BLS-AED-Ausweise jener Mitarbeiter/innen zu führen, deren Einsatzzeiten an die Erfüllung des Kriteriums der ständigen BLS-AED-Präsenz während der gesamten Öffnungszeiten angerechnet werden sollen. Im Verzeichnis/Dossier (z.B. physischer oder elektronischer Ordner) sind die Originale oder Kopien der gültigen BLS-AED-Ausweise abzulegen. Das Center muss das Dossier bei den Überprüfungen bereithalten.

3. Notfallmaterial und infrastrukturelle Voraussetzungen

Notfallmaterial
In der gut auffindbar gelagerten Notfallapotheke / im gut auffindbar gelagerten Notfallkoffer muss für die nachfolgenden Situationen folgendes Notfallmaterial vorhanden sein:

Allgemein
· Schere
· Pinzette
· Sicherheitsnadeln

Offene Wunden
· Gummihandschuhe
· Steriles Wundreinigungsmaterial
· Steriles Wundabdeckungsmaterial
· Wunddesinfektionsmittel (Ablaufdatum i. O.)
· Heftpflaster 

Verstauchungen / Zerrungen
· mehrere Mullbinden od. elastische Binden
· Dreieckstuch
· Kühlmaterial (Spray / Cold Pack / Eis)

Hypoglykämie
· Traubenzucker
· zuckerhaltige Getränke (gratis abzugeben)

kardiovaskuläres Ereignis
· Beatmungshilfsmittel (z.B. Maske / Tücher)
· Automatischer Externer Defibrillator (AED), der die Detailbestimmungen für Automatische Externe Defibrillatoren erfüllt.

ANMERKUNG
Eine wirksame Intervention bei einem Herz-Kreislaufnotfall mit Kammerfibrillation ist in der Regel nur möglich, wenn beim Patienten innert 2 Minuten ein AED angesetzt werden kann.
· Warmhaltemöglichkeit (Wärmefolie/Wolldecken/Frottiertücher)

Die Notfallapotheke muss regelmässig gewartet werden. Die Wartungsintervalle dürfen die Dauer von drei Monaten nicht überschreiten.

Diese Wartungen müssen mit Datum und dem Visum der führenden Personen protokolliert und archiviert werden.

Ausserdem muss folgendes Notfallmaterial vorhanden sein:

Weiteres Material
Für die optimale Handhabung eines Notfalles müssen beim EMS-Anbieter folgende infrastrukturellen Voraussetzungen vorhanden sein:

  1. a) Die Notfall-Telefonnummern müssen an allen Telefonen angebracht bzw. von allen Telefonen aus einsehbar sein
    b) Es muss ein kabel- bzw. schnurloses Telefon vorhanden sein.
    c) In Telefonnähe muss ein leicht lesbares Meldeschema mit Wegbeschreibung zum EMS-Anbieter für die Rettungskräfte vorhanden sein.
    d) Die Wegbeschreibung muss mindestens folgende Informationen enthalten: die genaue Adresse, eine genaue Beschreibung der Zufahrt auf den letzten 100m / sowie eine genaue Beschreibung der Lage des Eingangs. 

4. Hygiene und Reinlichkeit Infrastrukturen

Der EMS-Anbieter ist verpflichtet, alle Reinigungstätigkeiten bezüglich der Infrastrukturen gemäss einem schriftlichen Reinigungsplan durchzuführen oder von einer Reinigungsfirma durchführen zu lassen.

Aus dem schriftlichen Reinigungsplan muss hervorgehen, welche Hygiene- und Reinigungsaktivitäten wo, wie oft, wann und durch wen als verantwortliche Person durchgeführt werden.

Alle vorgenannten Hygiene- und Reinigungsaktivitäten müssen nach der Durchführung jeweils mit deren Objekt, dem Datum sowie der Zeit protokolliert und nach erfolgter Hygiene- und Reinigungsaktivität von der durchführenden Person unterschriftlich visiert werden.

Das Protokoll der durchgeführten Hygiene- und Reinigungsaktivitäten muss für die Zertifizierungsstelle jederzeit verfüg- und einsehbar sein.

5. Hygiene und Reinlichkeit EMS-Trainingsgeräte und Zubehör

EMS-Trainingsgeräte
Der EMS-Anbieter ist verpflichtet, Trainingsgeräte und Zubehör gemäss den Weisungen des Herstellers/Lieferanten zu reinigen und diese Reinigungs- und Hygieneaktivitäten in einem schriftlichen Reinigungsplan festzuhalten.

Aus dem schriftlichen Reinigungsplan muss hervorgehen, welche Hygiene- und Reinigungsaktivitäten wie oft, wann und durch wen als verantwortliche Person durchgeführt werden.

Ausstattungsgegenstände
Der EMS-Anbieter muss Ausstattungsgegenstände, die direkt auf der Haut getragen werden, nach jeder Anwendung gemäss einem schriftlichen Wasch- und Reinigungsplan reinigen. Dies betrifft vor allem Leih- und Mietkleidung, die direkt auf der Haut getragen werden. Alle Wasch- und Reinigungsaktivitäten müssen nach der Durchführung jeweils mit deren Objekt, dem Datum sowie der Zeit protokolliert und nach erfolgter Wasch- und Reinigungsaktivität von der durchführenden Person unterschriftlich visiert werden.

Das Protokoll der durchgeführten Wasch- und Reinigungsaktivitäten muss für die Zertifizierungsstelle jederzeit verfüg- und einsehbar sein.

Elektroden
Sofern der Trainierende zum Trainieren nicht seine eigenen Elektroden benutzt, sind die verwendeten Elektroden gemäss den Weisungen des Herstellers/Lieferanten, die in einem schriftlichen Behandlungs- und Reinigungsplan festgehalten sind, zu reinigen und zu behandeln.

Aus dem schriftlichen Behandlungs- und Reinigungsplan für die Elektroden muss hervorgehen, welche Behandlungs- und Reinigungsaktivitäten wie oft, wann und durch wen als verantwortliche Person durchgeführt werden.

Alle Behandlungs- und Reinigungsaktivitäten für die Elektroden müssen nach der Durchführung jeweils mit deren Objekt, dem Datum sowie der Zeit protokolliert und nach erfolgter Behandlungs- und Reinigungsaktivität von der durchführenden Person unterschriftlich visiert werden.

Das Protokoll der durchgeführten Behandlungs- und Reinigungsaktivitäten für die Elektroden muss für die Zertifizierungsstelle jederzeit verfüg- und einsehbar sein.

6. EMS-Geräte und Spezialkleidung

Der EMS-Anbieter muss für alle zur Anwendung gelangenden EMS-Geräte folgende Bestätigungen / Bescheinigungen vorlegen:

Steuerungsimpulse erfolgen über Kabel
CE Konformitätserklärung des Herstellers
Einhaltung der Norm SN EN 61000 (EMV)
Norm für Elektrostimulationsgeräte IEC 60601-2-10

Steuerungsimpulse erfolgen kabellos
CE Konformitätserklärung des Herstellers
Einhaltung der Norm SN EN 61000 (EMV)
Norm für Elektrostimulationsgeräte IEC 60601-2-10
Einhaltung der Norm SN EN 55011

Die Bestätigungen/Bescheinigungen werden durch die Gerätehersteller ausgestellt.

Platzierung der EMS-Geräte
Die EMS-Geräte sind so zu platzieren, dass
a) eine ungestörte und unbeschränkte Funktionalität aller Geräte bei deren gleichzeitiger Nutzung sichergestellt ist;
b) der uneingeschränkte Zugang zu allen Geräten auch bei deren gleichzeitiger Nutzung sichergestellt ist.

Alle zur Anwendung gelangenden EMS-Geräte müssen während des Trainings und gegebenenfalls in der Aufbewahrungsstellung in jede Richtung standsicher sein.

Für einen sicheren und stabilen Stand des Trainierenden während des Trainings muss an stationären Geräten eine Halteeinrichtung angebracht sein.

Der Bereich unmittelbar um die Trainingsfläche soll frei sein von Gegenständen, auf die der Trainierende während des Trainings fallen bzw. stürzen könnte (Tische, Stühle, Trainingsgeräte wie z.B. Hanteln, etc.).

Sofern der Trainierende nicht seine eigene Trainingskleidung zum Training benutzt, muss eine Kleidung verwendet werden, die entweder bei 90 Grad gewaschen werden kann oder die über eine antimikrobielle Veredelung verfügt.

Bedienbarkeit der EMS-Geräte
Der ausgebildete und gemäss den Anforderungen qualifizierten EMS-Trainer/Instruktor muss die Bedienelemente des EMS-Gerätes jederzeit und sicher bedienen können.

Die Einstellung der Reizintensität darf in ihren Abstufungen nicht mehr als 5% der Maximalbelastung übersteigen. Eine eindeutige Zuordnung der Reizintensität muss für jeden Trainierenden erkennbar sein. Die Bedienelemente müssen erkennbar und jederzeit bedienbar sein.

7. Medizinische Trainingsunbedenklichkeit

Der EMS-Anbieter muss mit jedem Kunden vor Trainingsaufnahme mittels eines Fragebogens eine Beurteilung der gesundheitlichen Risiken vornehmen.

Der Fragebogen muss eine wissenschaftliche Basis haben, das Vorhandensein spezifischer Kontraindikationen für EMS-Training abklären und von einer Fachinstitution empfohlen oder zur Verfügung gestellt worden sein.

Der Fragebogen zur Beurteilung der gesundheitlichen Risiken für EMS-Training muss zu folgenden Parametern Informationen erfragen und risikorelevante Fragen enthalten:
a) Personaldaten (Alter/Geschlecht)
b) Persönliche Trainingsgewohnheiten (aktuell und letzte 3 Monate)
c) Herzkreislaufrisikofaktoren
d) Atmungsprobleme (Asthma/Bronchitis)
e) Stoffwechselprobleme (Diabetes)
f) Allgemeine gesundheitliche Einschränkungen

Der Fragebogen muss ausserdem einen Hinweis enthalten, der den Kunden darauf aufmerksam macht, dem EMS-Anbieter gesundheitliche Veränderungen bezüglich der Antworten auf die im Fragebogen gestellten Fragen zu melden. Falls der Gesundheitsfragebogen ausgefüllt wird, muss dieser Hinweis vom Kunden zusätzlich zur Unterschrift als „zur Kenntnis genommen“ mit den Initialen quittiert werden. Nachträgliche Änderungen an den Einträgen im Gesundheitsfragebogen müssen schriftlich dokumentiert und von beiden Seiten unterschriftlich bestätigt werden.

Falls der Gesundheitsfragebogen ausgefüllt wird, muss dieser vom Kunden datumsbezogen unterschrieben werden.

8. Anforderungen zur Verabreichung von EMS-Training

Trainingsgrundsatz
Die EMS-Anbieter muss das Prinzip von Belastbarkeit, Belastung und Erholung beachten.

Bei den durchgeführten Trainings müssen die Belastungsparameter Häufigkeit, Dauer und Intensität der Belastbarkeit des Trainierenden angepasst werden und den nachfolgenden Anforderungen entsprechen.

Es muss beim durchgeführten Training ein ständiger Blickkontakt und eine verbale Kommunikation durch den Trainer mit dem Trainierenden aufrechterhalten werden.

Es muss vor dem Ersttraining eine Einweisung in die Trainingsübungen sowie eine Aufklärung über die Trainingsabläufe durch einen ausgebildeten und qualifizierten EMS-Trainer/Instruktor durchgeführt werden. Sowohl der mit der Trainingsleitung betraute gemäss den Anforderungen qualifizierte EMS-Trainer/Instruktor als auch der Trainierende müssen jederzeit das Training unterbrechen können.

Ersttraining
Das Ersttraining sollte
a) mit reduzierter effektiver Trainingszeit stattfinden;
b) eine Impulsgewöhnung über empfohlene 5 Minuten beinhalten;
c) aus einem verkürzten Training von maximal 12 Minuten Gesamtdauer mit moderater Reizintensität und intermittierender Belastung mit kurzen Impulsphasen.

Dieses «Ersttrainingsprinzip» muss für den Kunden gut sichtbar kommuniziert werden.

Der EMS-Anbieter muss über eine schriftliche Anweisung zur Durchführung des Ersttrainings (Trainermanual) verfügen. Für die Dokumentierung der Belastungsparameter beim Ersttraining jedes Kunden muss eine standardisierte Protokollmöglichkeit vorhanden sein. Das Protokoll des Ersttrainings jedes Kunden muss archiviert werden.

Weitere Trainings
Die Trainingsdauer darf erst im Anschluss an das obligatorische und vorschriftsgemäss durchgeführte Ersttraining vorsichtig gesteigert werden und schließlich maximal 20 Minuten betragen. Die Trainingsparameter (Trainingsprogramm) bei der Durchführung nach dem Ersttraining muss folgenden Grundsätzen genügen:
a) Während der ersten 8-10 Wochen darf pro Woche nicht mehr als eine Trainingseinheit durchgeführt werden.
b) Nach den ersten 8-10 Wochen Training muss die Regenerationszeit zwischen den einzelnen Trainingseinheiten mindestens 4 Tage betragen.

Dieses «Trainingshäufigkeitsprinzip» muss für den Kunden gut sichtbar kommuniziert werden.

Der EMS-Anbieter muss bezüglich «Trainingshäufigkeitsprinzip» über eine schriftlich dokumentierte Vorlage (Trainingsmanual) verfügen.

Für den Kunden muss die Möglichkeit bestehen, die Trainingseinheiten (Übungsauswahl, Belastungsnormative) schriftlich oder elektronisch festzuhalten (z.B. in Form einer Trainingskarte).

9. Personalkompetenz zur Verabreichung von EMS-Training

Ein sicheres und effektives EMS-Training muss immer durch einen ausgebildeten und qualifizierten EMS-Trainer/Instruktor geführt und begleitet werden.

Die Prüfung bzw. Einreichung der notwendigen Dokumente verläuft online. In regelmässigen Abständen werden im Center vor Ort Besuche durchgeführt.

Die Länge des Zertifizierungsprozesses ist abhängig von der Einreichung der notwendigen Dokumente durch den EMS-Anbieter. Sobald die notwendigen Dokumente eingereicht und die Anforderungen vollständig gemäss den Kriterien erfüllt wurden ist eine Zertifizierung innerhalb von 10 Tagen möglich.

Die Zertifizierung eines reinen EMS-Anbieters kostet gemäss offiziellem Gebührenreglement in der Erst-Zertifizierung CHF 2`046.30 inkl. MwSt.

Die ReZertifizierungsgebühr für die folgenden Überwachungsjahre liegt derzeit bei CHF 1`723.20 inkl. MwSt.

Du als Aktiv- und Premium Mitglied profitierst von attraktiven Rabatten bis zu 20% für die Zertifizierungsgebühren.

Es gibt jährlich eine Re-Zertifizierung.

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