EMS Business Verband
Mitgliedschaften
Vorteile einer Mitgliedschaft im EMS Business Verband
Passiv-Mitgliedschaft
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Aktiv-Mitgliedschaft
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Premium-Mitgliedschaft
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*diverse Vorzugskonditionen bei Vorträgen, Seminaren & Beratungen, sowie bei Dienstleistungen & Ausbildungen von Partnerfirmen des EMS Business Verbandes (z.B. SNF Academy, QualiCert, Zurich Versicherung, EMS Academy usw.)
Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft ist für alle Personen möglich. Der Vorstand entscheidet über eine Aufnahme oder Ausscheidung des Mitglieds. Als Mitglied kannst du an Anlässen und Vorträgen dabei sein. Du kannst dich über die aktuellen Ergebnisse des EMS Business Verbandes informieren.
Du erhältst Benefits rund ums EMS Business aus einer Hand. Dafür stehen dir Spezialisten zur Verfügung.
(Infos, Beratung, EMS-Ausbildung, Ausbildung in den Bereichen Ernährung und Fitness, Unternehmensaufbau & -ausbau, Qualicert, Zürich Versicherung und weitere künftige Partnerschaften)
Passiv-Mitglieder
Voraussetzungen:
Als Passivmitglied kann sich jeder bewerben. Der Vorstand des EMS Business Verbandes entscheidet über die Annahme oder Ablehnung eines Antrags.
Vorteile:
Passivmitglieder können an kostenlosen Anlässen dabei sein, jedoch haben sie keine Vorzugskonditionen auf kostenpflichtige Dienstleistungen oder Anlässe. Sie haben kein Antrags-, Wahl- und Stimmrecht.
Aktiv-Mitglieder
Voraussetzungen:
Als Aktiv-Mitglied kann sich jeder bewerben, der bereits ein EMS Business/EMS Studio hat oder in Zukunft ein solches aufbauen möchte bzw. im EMS Business tätig sein will. Der Vorstand des EMS Business Verbandes entscheidet über die Annahme oder Ablehnung eines Antrags.
Vorteile:
Aktivmitglieder geniessen Vorzugskonditionen bei kostenpflichtigen Vorträgen, Seminaren und Beratungen, sowie bei Partnern des EMS Business Verbandes. So z.B. bei der SNF Academy (www.fernstudiumfitness.ch), bei QualiCert & bei der Zurich Versicherung. Aktivmitglieder haben zudem ein Stimmrecht bei der GV.
Premium Mitglieder
Voraussetzungen:
Als Premium-Mitglied kann sich jeder bewerben, der die Qualitätsstandards des EMS Business Verbandes erfüllt*. Der Vorstand des EMS Business Verbandes entscheidet über die Annahme oder Ablehnung eines Antrags.
Vorteile:
Premium-Mitglieder erhalten Vorzugskonditionen bei kostenpflichtigen Vorträgen, Seminaren und Beratungen, sowie bei Partnern des EMS Business Verbandes. So z.B. bei der SNF Academy (www.fernstudiumfitness.ch), bei QualiCert & bei der Zurich Versicherung. Premium-Mitglieder können zudem an exklusiven Vorträgen und Anlässen teilnehmen und haben ein Wahl-und Stimmrecht.
Zudem erhalten sie auf der Homepage des EMS BV einen Platz zur Verlinkung.
*Premium Mitglieder können im EMS Bereich tätige Personen oder Unternehmen sein, welche:
a) den Ausbildungsstandard erfüllt haben, oder
b) ein Qualitätslabel vorweisen können und
c) ihre Professionalität auf dem Markt bewiesen haben
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Wir freuen uns auf deinen Antrag.
AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen des EMS Business Verbandes
Unter dem Namen «EMS Business Verband» (EMS BV) besteht auf unbestimmte Dauer ein Verband im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB)
Dieser Verband wurde im Jahr 2021 in Zug gegründet. Der EMS Business Verband ist politisch und konfessionell neutral, er stellt sich ausdrücklich auf die Grundlage eines demokratischen Rechtsstaates und ist eine selbstständige juristische Person im Sinne von Art. 60ff ZGB.
Der Verband muss sich grundsätzlich nicht ins Handelsregister eintragen, ausser er führt ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe aus oder er untersteht einer Revisionspflicht (Art 61 Abs. 2 ZGB)
Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
Der Sitz des Verbands befindet sich an der Baarerstrasse 112, in CH-6300 Zug.
Ziel und Zweck
Der EMS Business Verband bezweckt das Ansehen von EMS-Training zu stärken und zu etablieren. Den Interessensaustausch mit EMS-Trainern und -Experten und zukünftige EMS-Trainern und Experten zu fördern und gemeinsam ein Ziel verfolgen, insbesondere durch:
Förderung einheitlicher Standards
Zweckmässige Ausbildung
Förderung der gemeinsamen Anliegen in der Öffentlichkeit
Verbinden und Vernetzen von im EMS Bereich tätigen Personen mittels Veranstaltungen, Aus -Weiterbildungen sowie Informationsaustausch
Unterstützung der Mitglieder bezüglich Neugründung und KVP
Kontrollorgan für die Umsetzung der Standards des EMS Business Verbands
„Der Verband verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig. Aufwände werden vom Präsidenten bewilligt und entschädigt.
Jeder kann sich als Passiv- oder Aktivmitglied bewerben,
Die Aufnahme in den Verband erfolgt durch Ausfüllen des Antrages für Mitgliedschaft.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt und Ausschluss.
Mitgliederkategorien
a) Passivmitglieder
b) Aktivmitglieder
c) Premiummitglieder verschiedener Stufen
Passiv Mitglieder
Als Passivmitglied kann sich jeder bewerben. Sie sind von den Zielen und dem Zweck des Verbandes angetan und möchten diesen unterstützen und die Etablierung mitgestalten.
Passivmitglieder können an Anlässen dabei sein und haben beschränkte Vorzugskonditionen auf Dienstleistungen oder Anlässe. Sie haben kein Antrags-, Wahl- und Stimmrecht,
Der Austritt erfolgt mit eingeschriebenem Brief an den Vorstand.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt und Ausschluss.
Aktivmitglied
Aktivmitglieder geniessen gewisse Vorzugskonditionen. Sie sind bereits im EMS Business tätig oder möchten es werden. Sie sind von den Zielen und dem Zweck des Verbandes überzeugt und mögen dieser Kultur beitreten und gebürtig vertreten. Sie können an allen Anlässen dabei sein. Sie erfüllen, jedoch noch nicht alle Qualitätsstandards. Sie können an exklusiven Vorträgen teilnehmen.
Premium Mitglieder
Erhalten alle Vorzugskonditionen des Verbandes. Sie erhalten auf der Homepage des EMS BV einen Platz zur Verlinkung. Premium Mitglieder können an allen Vorträgen und Anlässen teilnehmen.
Premium Mitglieder erfüllen Teile des Qualitätsstandards des Verbandes.
Premium Mitglieder können im EMS Bereich tätige Personen oder Unternehmen werden, welche unter anderem:
a) den Ausbildungsstandard erfüllt haben oder
b) ein Qualitätslabel vorweisen können und/ oder
c) ihre Professionalität auf dem Markt bewiesen haben;
Die Aufnahme in den Verband erfolgt durch den Beschluss des Vorstandes.
Recht und Ethik
Jedes Mitglied ist verantwortlich für die Wahrung von Recht und Ethik in der Gemeinschaft. In der Öffentlichkeit ist jedes Mitglied ein wichtiger Bestandteil unserer Etikette und stellt einen an das Recht haltenden, loyalen, unbestechlichen und disziplinierten Menschen dar, welcher in erster Linie durch seine Taten und in zweiter Linie durch sein Fachwissen überzeugt. Respekt und Wahrung der Ethik ist Bestandteil des Verbandes.
Die Mitgliedschaft soll ein Symbol des Vertrauens, der Treue und der Zusammengehörigkeit des Mitgliedes gegenüber der Verbandsgemeinschaft darstellen.
Gesuchstellung
Die Aufnahme erfolgt mittels Beitrittsgesuch. Das Beitrittsgesuch kann beim Vorstand des Verbandes angefordert werden oder ist zum downloaden auf der Homepage. Die Aufnahme in den Verband ist an entsprechende Aufnahmebedingungen geknüpft. Der Bewerber wird durch den Vorstand auf Grund der Aufnahmebedingungen geprüft, der Entscheid wird bekannt gegeben und bei Wunsch auf der Homepage publiziert.
Die Mitgliedschaft erlischt – bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Ableben. Bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person. Der Austritt erfolgt mit eingeschriebenem Brief an den Sitz des Verbandes unter Beachtung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende Kalenderjahr. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag fällig.
Ausschluss
Mitglieder, die den Statuten oder Beschlüssen des Verbandes bzw. deren Interessen zuwiderhandeln, sich im Konkurs befinden oder strafrechtlich verfolgt werden, können vom Vorstand ausgeschlossen werden. Austritt oder Ausschluss entbinden nicht von der Erfüllung der finanziellen Verbindlichkeiten oder anderen Verpflichtungen für das laufende Verbandsjahr.
Ein Mitglied kann jederzeit ohne Angaben von Gründen vom Vorstand ausgeschlossen werden.
Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, kann es vom Vorstand automatisch ausgeschlossen werden. Vor einem Ausschluss kann das entsprechende Mitglied in jedem Fall angehört werden.
Verbindlichkeiten
Austritt oder Ausschluss entbinden nicht von der Erfüllung der finanziellen Verbindlichkeiten oder anderen Verpflichtungen für das laufende Verbandsjahr. Alle anderen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Verband erlöschen mit dem Austritt
Mitgliederbeiträge
Die Mitgliederbeiträge können dem aktuellen, jährlichen Wirtschaftsgang angepasst werden. Die Höhe des Verbandsbeitrages wird durch die Delegiertenversammlung festgelegt. Ehrenmitglieder und der Vorstand sind von der Beitragspflicht befreit.
Fälligkeit der Mitgliederbeiträge
Die Mitgliederbeiträge werden 30 Tage nach Zustellung der Beitragsrechnung fällig.
Haftbarkeit der Mitglieder
Für die Verbindlichkeiten des Verbandes haftet ausschliesslich das Verbandsvermögen. Die persönliche Haftbarkeit der Mitglieder ist ausgeschlossen. Vorsätzlichkeit und grob Fahrlässigkeit ist jedoch davon ausgeschlossen.
Als Partner kann sich jeder bewerben, der dem Partnerschaftvertrag zustimmt und vom Vorstand genehmigt wird. Gegenstand der Partnerschaft ist: gegenseitige Empfehlung und Unterstützung mit (gegenseitiger) Verlinkung der Homepage von EMS Business Verband und QualiCert.
Der EMS BV fördert die Zusammenarbeit aller interessierten. Die Partner haben gegenseitigen Respekt und beide haben einen Benefit durch die Unterstützung des anderen.
Organisation
Der Verband organisiert Anlässe und Informationstage. Aktuelle Anlässe sind auf der Homepage publiziert.
Anmeldungen werden schriftlich angenommen und sind nach Zahlungseingang verbindlich. Bei kostenpflichtigen Anlässen besteht keine Rückgabe Garantie. Sollte wegen gesetzlichen Änderungen des Staates eine Zusammenkunft nicht möglich sein, wird der Anlass verschoben und/oder der Betrag gilt für den nächsten Anlass. Die Beiträge gelten nur als Kostendeckung und enthalten kein Gewinn.
Die Generalversammlung
Die Generalversammlung (GV) hat die Befugnisse gem. Statuten, welche nach der Abstimmung mit einem einfachen Mehr Ihre Gültigkeit haben. Bei Uneinigkeit entscheidet der Präsident zu Gunsten des Verbandes.
Einladung
Zur Generalversammlung werden die Mitglieder 30 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig. Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens 4 Wochen vorher schriftlich an den Vorstand zu richten.
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Stimmrecht
An der Generalversammlung hat jedes Aktiv- und Premiummitglied eine Stimme. Im Falle einer Stimmengleichheit, zählt die Stimme des Präsidenten als Doppelstimme.
Ausserordentliche GV
Der Vorstand oder 1/3 der Aktivmitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens 12 Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen.
Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verband nach aussen.
Er erlässt Reglemente.
Er kann Arbeitsgruppen (Fachgruppen) einsetzen. Er kann für die Erreichung der Verbandsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen.
Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss diesen Statuten einem anderen Organ übertragen sind. Im Vorstand können folgende Ressorts vertreten sein:
a) Präsidium
b) Vizepräsidium
c) Finanzen
d) Aktuariat
e) Marketing
f) Kommunikation
Ämterkumulation ist möglich.
Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen.
Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen. Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig.
Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.
Jedes Aktiv-/ Premiummitglied kann sich für den Vorstand bewerben, sofern eine Vakanz ausgeschrieben ist.
Unterschriftsberechtigung
Die Generalvollmacht mit Einzelunterschrift obliegt dem Präsidenten. Des Weiteren gem. Statuten.
Austritt
Will sich ein Vorstandsmitglied nicht mehr zur Wahl stellen, so hat er dies mit eingeschriebenem Brief bis spätestens 90 Tagen vor der Generalversammlung an den Präsidenten/ dem Vorstand mitzuteilen.
Interessenten für den Vorstand
Interessenten, welche sich zur Wahl in den Vorstand wählen lassen wollen, müssen ihre Bewerbung mit Motivationsschreiben und Lebenslauf schriftlich an den EMS BV schriftlich einreichen.
Befugnisse
Der Vorstand hat folgende Befugnisse, die er einstimmig beschliesst:
a) Verhandlung mit Behörden betreffend Zweck und Ziele des Verbandes
b) Öffentlichkeitsarbeit
c) Alle weiteren Aufgaben, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ zugewiesen sind.
Das Sekretariat kann der Vorstand auch an Aussenstehende übertragen.
Gebrauch von Verbandsnamen und -Signet
Um Missbrauch von Namen und Signet des EMS Business Verband zu verhindern gilt folgende Regelung:
a) Darf von jedem Aktiv-/Premiummitglied auf der persönlichen Geschäftskarte verwendet werden.
b) Darf von Unternehmern/innen auf allen Geschäftsdrucksachen und auf deren Web-Site verwendet werden. Der genaue Wortlaut ist:
«Mitglied des EMS Business Verbandes«
Dies muss gemäss Corporate-Design-Manuals eingehalten werden. Logo und Schrift darf nicht abgeändert werden.
Die Revisionsstelle
Eine Revisionsstelle ist noch nicht erforderlich. Bei Notwendigkeit wählt die Generalversammlung 2 Rechnungsrevisoren oder eine juristische Person, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.
Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre. Wiederwahl ist möglich.
Fusion
Bei einer Fusion geht das Verbandsvermögen an die aus der Fusion entstehende neue Organisation.
Auflösung des Verbandes
Die Auflösung des Verbandes kann nur vom Vorstand eingeleitet werden. Eine Auflösung ist danach durch eine Generalversammlung oder durch eine Urabstimmung zu beschliessen. Dazu ist eine Mehrheit von drei Vierteln sämtlicher Mitglieder erforderlich.
Überschüssige finanzielle Mittel gehen mit Zustimmung des Vorstandes zurück an die Mitglieder.
Allgemeines und Schlussbestimmungen
In allen, in diesen AGB`s nicht vorgesehenen Fällen hat der Vereinsvorstand freies Verfügungsrecht und handelt zum Wohle des Verbandes. Jedes Verbandsmitglied anerkennt durch seinen Betritt zum EMS Business Verband diese AGB`s an. Es verpflichtet sich, die Bestimmungen zu wahren, sowie den Beschlüssen und Weisungen des Vorstandes nachzukommen.
Abänderungen der AGB`s können vom Verbandsvorstand beschlossen werden, dürfen jedoch dem Verband nicht Schaden und dürfen den Sinn des Verbandes nicht verändern. Die Gültigkeit ist gem. Datum des Inkrafttretens und sind auf der Homepage publiziert.